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BVerfG - Entscheidung vom 30.09.2001

2 BvR 1439/01

Normen:
GG Art. 103 Abs. 1
ZPO § 139

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie keine Aussicht auf Erfolg hat. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verlangt Art. 103 Abs. 1 GG grundsätzlich nicht, [...]
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