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BVerfG - Entscheidung vom 27.08.2001

1 BvR 1082/01

Normen:
BVerfGG § 90 Abs. 1

Fundstellen:
NJW 2002, 428
WM 2002, 390

Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen. Die Voraussetzungen des § 93 a Abs. 2 BVerfGG liegen nicht vor. Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, da ihr der Grundsatz der Subsidiarität [...]
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