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BVerfG - Entscheidung vom 17.04.2001

2 BvR 179/01

Normen:
BVerfGG § 90 Abs. 2
GG Art. 103 Abs. 1
StPO § 33a

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil die Beschwerdeführerin den Rechtsweg im Sinne des § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG nicht erschöpft hat und die Verfassungsbeschwerde deshalb unzulässig [...]
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