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BVerfG - Entscheidung vom 20.06.2001

2 BvR 938/01

Normen:
GG Art. 101 Abs. 1 S. 2
MRK Art. 6 Abs. 1
StPO § 24 Abs. 2 § 337 Abs. 1 § 338

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil ein Annahmegrund nicht vorliegt. Die Verfassungsbeschwerde hat keine Aussicht auf Erfolg, denn sie ist nicht zulässig erhoben. Ihre Begründung [...]
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