Die Annahmevoraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG liegen nicht vor, weil die Verfassungsbeschwerde unzulässig ist (vgl. BVerfGE 90, 22 [25 f.]). Nach § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG kann eine Verfassungsbeschwerde erst [...]
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