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BVerfG - Entscheidung vom 13.11.2001

2 BvR 1879/01

Normen:
StPO § 329 Abs. 1 § 33a
BVerfGG § 93 Abs. 1 S. 1

Fundstellen:
NStZ-RR 2002, 109

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie keine Aussicht auf Erfolg hat. Sie ist unzulässig. 1. Soweit sich der Beschwerdeführer gegen das Urteil des Landgerichts, durch das seine [...]
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