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BSG - Entscheidung vom 08.08.2001

B 9 V 23/01 B

Normen:
BVG § 1 Abs. 3
KOVVfG § 15
SGB X § 23 Abs. 1 S. 2
SGG § 128 Abs. 1 S. 1 § 170 Abs. 5 § 160 Abs. 2 Nr. 3

I Die bis 1989 in Thüringen wohnhafte Klägerin macht seit ihrer Übersiedlung nach Emden Hinterbliebenenversorgung nach ihrem im Dezember 1945 getöteten Ehemann geltend, der vor seinem Tod zuletzt in Gesellschaft von [...]
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