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BSG - Entscheidung vom 20.06.2001

B 11 AL 3/01 R

Normen:
AFG § 141b Abs. 1 S. 1 § 141b Abs. 2 § 141b Abs. 3 Nr. 1
EWGRL 987/80 Art. 3 Art. 4 Abs. 2 Art. 9
GG Art. 12 Abs. 1 Art. 14 Abs. 1 Art. 3 Abs. 1
KO § 59 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a

Fundstellen:
AuA 2002, 232
DZWIR 2002, 336
NZS 2002, 210
SozR-3 4100 § 141b Nr. 23
ZInsO 2002, 152

I Die Klägerin begehrt höheres Konkursausfallgeld (Kaug). Sie erhielt von ihrer damaligen Arbeitgeberin, der L. GmbH in B. , letztmals für Mai 1992 ihr Arbeitsentgelt. Das ihr zustehende monatliche Bruttoarbeitsentgelt [...]
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