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BSG - Entscheidung vom 08.08.2001

B 9 SB 5/01 B

Normen:
SGB IX § 2 Abs. 2
SGB VI § 44 Abs. 2 § 1 Nr. 2 § 43 Abs. 2 S. 2 § 43 Abs. 2 S. 3 Nr. 1
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1
SchwbG § 1

Der 1949 geborene Kläger erhielt von der Landesversicherungsanstalt Rheinprovinz unter Zugrundelegung eines Versicherungsfalls vom 1. August 1995 Rente wegen Erwerbsunfähigkeit (EU) zunächst auf Zeit, später auf Dauer. [...]
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