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BGH - Entscheidung vom 22.02.2001

IX ZR 19/00

Normen:
LugÜ Art. 17 Abs. 1 S. 2 lit. a

Fundstellen:
BB 2001, 959
DB 2001, 2143
IPRax 2002, 124
MDR 2001, 798
NJW 2001, 1731

Die Beklagte wohnt in Thalwil/Schweiz. Ihr Ehemann war Geschäftsführer einer GmbH mit Sitz in Deutschland. Er verpflichtete sich namens der Gesellschaft, der klagenden Sparkasse als Kreditsicherheit eine Bürgschaft [...]
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