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BGH - Entscheidung vom 11.04.2001

2 ARs 77/01; 2 AR 43/01

Normen:
JGG § 84 Abs. 2

Die örtliche Zuständigkeit für die Einleitung der Vollstreckung der durch Urteil der Jugendkammer des Landgerichts Osnabrück vom 5. März 1998 verhängten Jugendstrafe bestimmt sich gemäß §§ 84 Abs. 2 , 110 Abs. 1 JGG [...]
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