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BGH - Entscheidung vom 04.10.2001

IX ZB 105/01

Normen:
ZPO § 114 § 567 Abs. 4

I. Gegen Entscheidungen der Oberlandesgerichte ist grundsätzlich eine Beschwerde nicht zulässig (§ 567 Abs. 4 Satz 1 ZPO ). Auch eine außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzeswidrigkeit ist im vorliegenden [...]
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