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BGH - Entscheidung vom 04.12.2001

VI ZB 49/01

Normen:
ZPO § 127 Abs. 2 S. 2

Das Rechtsmittel ist unzulässig. Gegen den Beschluß, durch den das Berufungsgericht die Prozeßkostenhilfe verweigert, findet nach derzeitigem Recht keine Beschwerde statt (§ 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO ). Dieser gesetzliche [...]
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