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BGH - Entscheidung vom 10.05.2001

1 StR 120/01

Normen:
StPO § 302 Abs. 1

Die Revision ist unzulässig, weil Rechtsanwalt U. als Verteidiger des Angeklagten sowie der Angeklagte selbst ausweislich des beweiskräftigen Protokolls der Hauptverhandlung (§ 274 StPO ) nach Verkündung des Urteils [...]
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