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BGH - Entscheidung vom 07.03.2001

2 StR 23/01

Normen:
StPO § 349 Abs. 2

Die vom Generalbundesanwalt beantragte Schuldspruchänderung kam nicht in Betracht. Der Tatrichter ist rechtsfehlerfrei davon ausgegangen, daß die Angeklagte in den Fällen II 6 bis II 8 der Urteilsgründe nicht nur [...]
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