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BGH - Entscheidung vom 15.02.2001

3 StR 23/01

Normen:
StPO § 349 Abs. 2

Im Hinblick auf die Antragsschrift des Generalbundesanwaltes bemerkt der Senat, daß das Landgericht den ihm zustehenden tatrichterlichen Beurteilungsspielraum nicht überschritten hat, indem es nach den konkreten [...]
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