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BGH - Entscheidung vom 23.05.2001

IV ZR 62/00

Normen:
BGB §§ 225, 1934b Abs. 1 S. 1

Fundstellen:
NJW 2001, 2713
ZEV 2001, 312

Die Kläger erheben Erbersatzansprüche aufgrund des bis zum 31. März 1998 geltenden § 1934 a BGB . Sie sind nichteheliche Kinder des am 13. November 1992 verstorbenen Erblassers. Die Beklagte ist dessen eheliche Tochter [...]
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