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BGH - Entscheidung vom 21.06.2001

VII ZR 423/99

Normen:
BGB § 196 Abs. 1 Nr. 7
HOAI § 8 Abs. 1

Fundstellen:
DB 2001, 2293
NJW-RR 2001, 1383
NZBau 2001, 574

Die Beklagten, die mit einem weiteren Gesellschafter eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts bilden, fordern mit ihrer Widerklage, soweit in der Revision von Interesse, von der Klägerin restliches Architektenhonorar für [...]
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