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BGH - Entscheidung vom 07.08.2001

5 StR 259/01

Normen:
StGB §§ 27, 212

Fundstellen:
BGHSt 47, 100
NJW 2001, 3060
NStZ 2001, 589

I. Das Landgericht hat den Beschwerdeführer, den Angeklagten B., wegen Anstiftung zum Totschlag zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten verurteilt und die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung ausgesetzt. 1. [...]
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