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BGH - Entscheidung vom 12.09.2001

VI ZB 33/01

Normen:
ZPO §§ 568a, 569

Die weitere sofortige Beschwerde des Beklagten zu 3) ist unzulässig, weil sie nicht durch einen beim OLG Düsseldorf zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt worden ist (§§ 568a, 569 ZPO ). Die Kostenentscheidung beruht auf [...]
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