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BGH - Entscheidung vom 06.07.2001

V ZR 82/00

Normen:
BGB § 133
InVorG § 16
VermG § 3a (F.: 22. März 1991)

Fundstellen:
VIZ 2001, 602

Die Klägerinnen sind Erbinnen nach K. W., der Eigentümer des Grundstücks Flur 42, Flurstück 58 der Gemarkung P. war. Das Grundstück war 1963 in Volkseigentum überführt worden, Rechtsträgerin war die LPG (T) P. Am 8. [...]
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