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BGH - Entscheidung vom 01.03.2001

I ZR 205/98

Normen:
MarkenG § 5 Abs. 1, 3

Fundstellen:
AfP 2001, 389
GRUR 2001, 1054
MDR 2001, 1431
ZUM-RD 2001, 424
wrp 2001, 1193

Der Kläger ist der Norddeutsche Rundfunk. Er produziert für die der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland (ARD) angeschlossenen Anstalten u.a. die Sendungen 'Tagesschau' (erste [...]
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