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BGH - Entscheidung vom 17.05.2001

IX ZR 20/99

Normen:
BGB § 276

Gemäß der zutreffenden Ansicht der Revision hat die Sache keine grundsätzliche Bedeutung (§ 554b ZPO ). Fallentscheidend ist die Auslegung eines Vertrages der Beklagten, so daß sich die Bedeutung der Sache auf den [...]
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