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BGH - Entscheidung vom 05.10.2001

V ZR 237/00

Normen:
BGB § 138

Fundstellen:
DNotZ 2002, 373
MDR 2002, 82
NJW 2002, 429
NZM 2002, 83
WM 2002, 600

Die Klägerin macht Ansprüche geltend, die G. A. an sie abgetreten hat. A., nach den Behauptungen der Klägerin von deutlich unterdurchschnittlicher Intelligenz, war Eigentümer eines in H. gelegenen, unbebauten [...]
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