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BGH - Entscheidung vom 31.05.2001

1 StR 191/01

Normen:
StPO § 344 Abs. 2 S. 1

Der Generalbundesanwalt hat in seiner Antragsschrift ausgeführt: 'Die Revision ist nicht in der Frist des § 345 Abs. 1 StPO begründet worden und deshalb unzulässig. Das Urteil ist dem Verteidiger am 27. Februar [...]
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