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BGH - Entscheidung vom 06.12.2001

VII ZR 19/00

Normen:
BGB § 633 Abs. 3

Fundstellen:
BauR 2002, 472
DB 2002, 1321
MDR 2002, 392
NJW 2002, 748
NZBau 2002, 149
WM 2002, 861
ZfBR 2002, 251

Die Klägerin verlangt von dem Beklagten Vorschuß für die Ersatzvornahme zur Beseitigung von Mängeln, hilfsweise Schadensersatz. Die Klägerin beauftragte den Beklagten 1994 u.a. mit dem Einbau von 16 Hauseingangstüren. [...]
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