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BGH - Entscheidung vom 10.10.2001

VIII ZR 286/00

Normen:
BGB § 415 Abs. 3

Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung. Die Revision hat im Ergebnis auch keine Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 54, 277 ). Das Berufungsgericht hat insbesondere zu Recht die Vorschrift des § 415 Abs. 3 [...]
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