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BGH - Entscheidung vom 22.02.2001

IX ZR 407/98

Normen:
ZPO § 116 S. 1 Nr. 1

1. Soweit der Kläger weitergehend die Zahlung bis zur Höhe von 597.387,57 DM begehrt, wirft sein Rechtsmittel keine entscheidungserheblichen Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung auf und verspricht es im Ergebnis [...]
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