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BGH - Entscheidung vom 22.08.2001

XII ZB 153/01

Normen:
ZPO § 567 Abs. 4, § 117

Gegen Entscheidungen der Oberlandesgerichte ist - abgesehen von hier nicht vorliegenden Ausnahmen - keine Beschwerde zulässig (§§ 567 Abs. 4 , 97 ZPO ). Dem Beklagten zu 1 kann Prozeßkostenhilfe nicht bewilligt werden. [...]
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