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BGH - Entscheidung vom 06.12.2001

IX ZB 134/00

Normen:
BEG § 219 Abs. 2

Ein gesetzlicher Grund für die Zulassung der Revision (§ 219 Abs. 2 BEG) liegt nicht vor. Entgegen der Ansicht der Beschwerde beruht das Berufungsurteil auch nicht auf einer Beweiswürdigung, durch die Grundsatzfragen [...]
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