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BGH - Entscheidung vom 05.04.2001

I ZR 257/98

Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung. Die Revision hätte im Ergebnis auch keine Aussicht auf Erfolg. Das Vorgehen der Klägerin ist im Ergebnis mit Recht als mißbräuchlich angesehen worden, weil kein Grund [...]
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