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BGH - Entscheidung vom 18.10.2001

I ZR 22/99

Normen:
UWG § 1
MarkenG § 14 Abs. 6
BGB §§ 823 862 1004

Fundstellen:
GRUR 2002, 618
GRUR 2002, 618
MDR 2002, 711
MDR 2002, 711
NJW-RR 2002, 832
wrp 2002, 532

Die Klägerin ist die Herstellerin des bekannten Meißener Porzellans. Ein bekanntes Dekor ist das 'Zwiebelmuster', ein berühmtes Beispiel für die von der Klägerin geprägte Meißener Blaumalerei. Das Zwiebelmuster zählt [...]
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