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BGH - Entscheidung vom 13.12.2001

I ZR 41/99

Normen:
AGBG § 9
UrhWG § 7
UrhG § 10 Abs. 1

Fundstellen:
GRUR 2002, 332
NJW 2002, 1713
ZUM 2002, 379
wrp 2002, 442

Die beklagte GEMA ist die einzige in der Bundesrepublik Deutschland bestehende Wahrnehmungsgesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte. In der Rechtsform eines wirtschaftlichen [...]
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