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BGH - Entscheidung vom 05.12.2001

2 ARs 321/01; 2 AR 188/01

Normen:
StPO § 462 a Abs. 2 S. 2

Das Amtsgericht Köln hat die Bewährungsaufsicht durch Beschluß vom 25. September 2001 an das Amtsgericht Duisburg-Ruhrort übertragen, in dessen Bezirk der Verurteilte seinen ständigen Wohnsitz hat. Das Amtsgericht [...]
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