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BGH - Entscheidung vom 10.05.2001

III ZR 111/99

Normen:
BGB §§ 179, 839
BadWürttGO § 54 Abs. 1

Fundstellen:
DB 2001, 1984
DÖV 2001, 868
JR 2002, 278
JZ 2002, 194
NJW 2001, 2626
UPR 2002, 77
VersR 2002, 568

Die Kläger nehmen den Beklagten, den ehemaligen Bürgermeister einer baden-württembergischen Gemeinde, auf Schadensersatz aus einem Handeln als Vertreter ohne Vertretungsmacht in Anspruch. Sie waren aufgrund eines im [...]
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