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BGH - Entscheidung vom 27.06.2001

3 StR 64/01

Normen:
StGB § 250 Abs. 1 Nr. 1 b

Ergänzend bemerkt der Senat: 1. Mit der Möglichkeit eines Irrtums des Angeklagten über das Bestehen einer Forderung und ein Aneignungsrecht bezüglich der Geldscheine (vgl. BGH NJW 1990, 2832) mußte sich das Landgericht [...]
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