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BGH - Entscheidung vom 10.07.2001

1 StR 246/01

Normen:
StPO § 397 a Abs. 1 S. 1

1. Die Nachprüfung des Urteils hat keinen Rechtsfehler ergeben (§ 349 Abs. 2 StPO ). 2. Der Antrag, dem Nebenkläger Rechtsanwältin B. auch für das Revisionsverfahren als Beistand zu bestellen, bedarf keiner [...]
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