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BGH - Entscheidung vom 26.07.2001

III ZR 206/00

Normen:
BGB § 839
BauGB § 15

Fundstellen:
DÖV 2002, 89
NVwZ 2002, 123
UPR 2002, 25
VersR 2002, 1237
ZfBR 2001, 557
ZfIR 2001, 1016

Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung (§ 554 b ZPO ). Die Revision hat im Ergebnis auch keine Aussicht auf Erfolg (BVerfGE 54, 277 ). Das Berufungsurteil wird bereits durch seine Hauptbegründung getragen. [...]
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