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BGH - Entscheidung vom 22.03.2001

V ZR 316/00

Normen:
DDR-ZGB § 77 Abs. 2, § 297 Abs. 1 S. 2
BGB § 313

Fundstellen:
MDR 2001, 745
VIZ 2001, 503
ZfIR 2001, 822

§ 77 Abs. 2 i.V.m. § 297 Abs. 1 Satz 2 ZGB standen der privatschriftlichen Aufgabe des im 'Überlassungsvertrag' vom 18. September 1981 vorbehaltenen Nutzungsrechts nicht entgegen. Die zu § 313 BGB entwickelten [...]
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