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BGH - Entscheidung vom 12.09.2001

VIII ZR 67/00

Normen:
BGB § 329

Fundstellen:
ZIP 2002, 125

Der Kläger fordert von dem Beklagten die Bezahlung von Verbindlichkeiten der Firma Gebr. R. GmbH (künftig: GmbH) gegenüber der Sparkasse M. (künftig: Sparkasse) in Höhe von insgesamt 562.072,05 DM nebst Zinsen; [...]
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