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BGH - Entscheidung vom 11.09.2001

X ZR 121/00

Normen:
PatG § 95 Abs. 1
ZPO § 319 Abs. 1

Die Berichtigung ist geboten, weil § 95 Abs. 1 PatG wie § 319 Abs. 1 ZPO Ausdruck des das Prozeßrecht durchziehenden Prinzips der Rücksichtnahme auf die Rechtsuchenden sind und deshalb die in den genannten Vorschriften [...]
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