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BGH - Entscheidung vom 08.03.2001

III ZR 110/00

Normen:
BGB § 611

Der Kläger stellte dem Beklagten gemäß Vertrag vom 14. Oktober 1991 Räume für den Betrieb eines Möbelgeschäfts in G. zur Verfügung und übernahm die Leitung der Filiale. Als Vergütung war unter anderem eine Provision [...]
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