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BGH - Entscheidung vom 24.10.2001

3 StR 237/01

Normen:
StGB § 27 Abs. 1

Fundstellen:
NStZ 2002, 139

Das Landgericht hat die Angeklagten wegen (psychischer) Beihilfe zum schweren Raub in Tateinheit mit versuchtem Totschlag durch Unterlassen zu Freiheitsstrafen von fünf Jahren (N.) und vier Jahren (L.) verurteilt. Mit [...]
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