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BGH - Entscheidung vom 19.06.2001

VI ZR 286/00

Normen:
BGB § 823
ZPO § 286

Fundstellen:
JR 2002, 336
NJW 2001, 2794
VersR 2001, 1115

Die Klägerin nimmt die beklagte Ärztin für Allgemeinmedizin auf Ersatz des Schadens in Anspruch, der ihr infolge eines Selbstmordversuchs entstanden sei. Die Klägerin, die seit Jahren bei der Beklagten als ihrer [...]
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