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BGH - Entscheidung vom 11.04.2001

XII ZB 59/01

Die Wiedereinsetzungsfrist des § 234 Abs. 1 ZPO ist entgegen der in dem angefochtenen Beschluß vertretenen Auffassung nicht versäumt worden. Die Frist beginnt mit dem Ablauf des Tages, an dem das Hindernis, welches [...]
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