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BGH - Entscheidung vom 22.11.2001

I ZR 111/99

Normen:
MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2

Fundstellen:
GRUR 2002, 542

Der Beklagte, der unter der Firma BIG-Spielwarenfabrik Dipl.-Ing. E. A. B. handelt, stellt Spielwaren her, vor allem Aufsitzfahrzeuge sowie Tret- und Schiebefahrzeuge, und vertreibt diese. Er ist Inhaber der Marke [...]
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