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BGH - Entscheidung vom 11.04.2001

2 StR 137/01

Die Revision ist unzulässig, weil der Angeklagte nach der Verkündung des Urteils, mündlicher Rechtsmittelbelehrung und Rücksprache mit seinem Verteidiger wirksam auf Rechtsmittel verzichtet hat. Dieser Verzicht kann [...]
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