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BGH - Entscheidung vom 15.03.2001

3 StR 49/01

Ergänzend zur Antragsschrift des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat: Die unterlassene Prüfung, ob er sich auch wegen Freiheitsberaubung (§ 239 StGB ) strafbar gemacht hat, beschwert den Angeklagten nicht. Im Fall 2 [...]
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