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BGH - Entscheidung vom 13.03.2001

5 StR 58/01

Der Senat schließt im Blick auf den Umfang des verschuldeten Tatunrechts aus, daß die im einzelnen nicht belegten generalpräventiven Erwägungen (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 - Generalprävention 7) die Strafzumessung [...]
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