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BGH - Entscheidung vom 15.02.2001

3 StR 6/01

Ergänzend zu der Begründung der Antragsschrift des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat: Es kann offen bleiben, ob der Angeklagte dadurch, daß er bei dem Raub einen spitzen Gegenstand - möglicherweise einen [...]
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